Erwägungsgrund 7 32024D1246
Der geografische Tätigkeitsbereich der EBWE sollte in begrenztem Umfang schrittweise auf afrikanische Länder südlich der Sahara und Irak ausgedehnt werden und sollte vollumfänglich im Einklang mit den Werten der EBWE stehen, wonach diejenigen Länder unterstützt werden, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden. Die EBWE hat ein abgestuftes Konzept für die Aufnahme ihrer Tätigkeiten in den betreffenden Regionen entwickelt, in dessen Rahmen die regionalen und nationalen Besonderheiten berücksichtigt werden. Die ersten Investitionen in afrikanische Länder südlich der Sahara werden voraussichtlich ab 2025 in Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Kenia, Nigeria und Senegal, vorbehaltlich ihres Antrags und der Billigung ihres Status als EBWE-Empfängerländer getätigt. Da der Schwerpunkt der EBWE auf der Entwicklung des Privatsektors und ihrem Transformationsmandat liegt, ist der Mehrwert, den die Bank in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und im Irak erzeugen kann, erheblich und von geostrategischer Bedeutung für die Union.