Erwägungsgrund 5 32024D1645
Gemäß Artikel 34 der Übereinkunft beschließt die Energiechartakonferenz den Wortlaut von Änderungen der Übereinkunft und billigt Modifikationen und technische Änderungen der Anlagen der Übereinkunft.
Gemäß Artikel 34 der Übereinkunft beschließt die Energiechartakonferenz den Wortlaut von Änderungen der Übereinkunft und billigt Modifikationen und technische Änderungen der Anlagen der Übereinkunft.