Erwägungsgrund 6 32024D1645
Die Energiechartakonferenz soll die vorgeschlagenen Änderungen der Übereinkunft beschließen und i) die vorgeschlagenen Modifikationen und technischen Änderungen der Anlagen der Übereinkunft, ii) die vorgeschlagenen Änderungen der Beschlüsse, Erklärungen und Klarstellungen, und iii) den Beschluss über das Inkrafttreten und die vorläufige Anwendung der Änderungen der Übereinkunft und der Modifikationen und technischen Änderungen seiner Anlagen billigen. Es ist zu erwarten, dass die Konferenz die vorgeschlagenen Änderungen im Laufe des Jahres 2024 erneut zur Annahme vorlegen wird.