Erwägungsgrund 11 32024D0210
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit Unterstützung der Kommission ein gegenseitiges Einvernehmen über die künftige Zusammenarbeit zwischen bestimmten Mitgliedstaaten besteht. Die ergänzenden Maßnahmen und Verpflichtungen, die in den Erklärungen zum Ratsprotokoll dargelegt sind, werden zum beiderseitigen Vertrauen und zur gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen diesen Mitgliedstaaten beitragen und sind daher wichtige Faktoren, die den Rat dazu veranlasst haben, diesen Beschluss zu fassen.