Erwägungsgrund 9 32024D0210
Aus technischen und operativen Gründen ist es angezeigt, 2024 möglichst bald zunächst die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen aufzuheben. Diese Kontrollen sollten zum erstmöglichen Zeitpunkt entsprechend der saisonalen Änderung des IATA-Flugplans aufgehoben werden.