Erwägungsgrund 7 32024D0210
Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (EU) 2018/934 über das Inkraftsetzen der übrigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS in der Republik Bulgarien und in Rumänien angenommen.
Am 25. Juni 2018 hat der Rat den Beschluss (EU) 2018/934 über das Inkraftsetzen der übrigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das SIS in der Republik Bulgarien und in Rumänien angenommen.