Erwägungsgrund 12 32024D2643
In seinen Schlussfolgerungen vom 17. und 18. April 2024 betonte der Europäische Rat im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten entschlossen sind, jegliche Risiken, die sich durch ausländische Informationsmanipulation und Einmischung in den Wahlprozess ergeben, einzudämmen.