Erwägungsgrund 15 32024D2643
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 verurteilte der Europäische Rat entschieden alle Arten hybrider Aktivitäten, die auf dem Vormarsch sind und sich gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Partner richten, einschließlich Einschüchterung, Sabotage, Subversion, ausländischer Informationsmanipulation und Einflussnahme, Desinformation, böswilliger Cyberaktivitäten und Instrumentalisierung von Migranten durch Drittländer, und betonte, dass Russland seine Kampagne mit neuen aktiven Operationen auf europäischem Boden intensiviert hat. Der Europäische Rat forderte unter anderem dazu auf, angesichts der hybriden Bedrohungen die Arbeit im Rat zur Einführung einer neuen Sanktionsregelung voranzubringen.