Erwägungsgrund 13 32024D2643
Die in Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Instrumentalisierung von Migranten kann die wesentlichen Funktionen eines Mitgliedstaats, einschließlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder des Schutzes seiner nationalen Sicherheit, gefährden.