Art. 42 32024D3080
Informationen über angenommene Rechtsakte
Die Kommission nimmt die im schriftlichen Verfahren, im Ermächtigungsverfahren und im Verfahren der Delegation erlassenen Rechtsakte zur Kenntnis, die in Tagesvermerken festgehalten werden. Auf die Tagesvermerke wird im Protokoll der nächsten Kommissionssitzung verwiesen.In jeder Sitzung der Kommission wird eine Zusammenfassung erstellt. Darin werden die von der Kommission im mündlichen Verfahren erlassenen autonomen Rechtsakte aufgeführt. Auch wird darin auf die Tagesvermerke über die im schriftlichen Verfahren angenommenen Rechtsakte verwiesen.