Erwägungsgrund 10 32024D0832
Nach Einschätzung des ECDD ist Bromazolam (IUPAC-Bezeichnung: 8-Brom-1-methyl-6-phenyl-4H-[1,2,4]triazol[4,3-a][1,4]benzodiazepin) ein Benzodiazepin mit einer relativ hohen Wirksamkeit. Der ECDD hat Bromazolam bereits im Rahmen seiner 45. Sitzung geprüft und unter Überwachung gestellt. Bromazolam hat keinen bekannten therapeutischen Nutzen und ist auch nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Bromazolam missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Bromazolam in Anhang IV des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.