Erwägungsgrund 22 32024D0832
Nach Einschätzung des ECDD ist 2-Fluorodeschloroketamin (2-FDCK; IUPAC-Bezeichnung: 2-(2-Fluorophenyl)-2-methylamino-cyclohexanon) ein Arylcyclohexylamin, das mit dem dissoziativ wirkenden Anästhetikum Ketamin chemisch verwandt ist. 2-FDCK wurde bislang nicht vom ECDD überprüft. 2-FDCK hat keinen bekannten therapeutischen Nutzen und ist auch nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass 2-FDCK missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, 2-FDCK in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.