Erwägungsgrund 19 32024D0832
Nach Einschätzung des ECDD ist Dipentylon (IUPAC-Bezeichnung: 1-(1,3-Benzodioxol-5-yl)-2-(dimethylamino)pentan-1-on) ein synthetisches Stimulans der Cathinonfamilie. Es hat eine ähnliche chemische Struktur und pharmakologische Wirkung wie andere synthetische Cathinone in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Dipentylon wurde bislang nicht vom ECDD überprüft. Dipentylon hat keinen bekannten therapeutischen Nutzen und ist auch nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Dipentylon missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Es liegen keine Meldungen über eine Genehmigung zur medizinischen Anwendung vor. Folglich empfiehlt die WHO, Dipentylon in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.