Erwägungsgrund 13 32024D0832
Nach Einschätzung des ECDD ist Butonitazen (IUPAC-Bezeichnung: 2-[(4-Butoxyphenyl)methyl]-N,N-diethyl-5-nitro-1H-benzimidazol-1-ethanamin) ein von Benzimidazol abgeleitetes synthetisches Opioid („Nitazen“) mit einer ähnlichen chemischen Struktur und pharmakologischen Wirkung wie Stoffe in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe. Butonitazen wurde bislang nicht vom ECDD überprüft. Butonitazen hat keinen bekannten therapeutischen Nutzen und ist auch nicht zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Butonitazen missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, Butonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.