Beschluss (EU) 2024/832 des Rates vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Die WHO hat empfohlen, einen neuen Stoff in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe, drei neue Stoffe in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe und einen neuen Stoff in Anhang IV des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.
Erwägungsgrund 8 32024D0832Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen