Erwägungsgrund 7 32024D0832
Die Union ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe oder des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus ohne Stimmrecht in der Suchtstoffkommission, in der auf ihrer 67. Tagung insgesamt 13 EU-Mitgliedstaaten stimmberechtigte Mitglieder sind. Der Rat muss diese Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge jener Übereinkommen vorzutragen, da solche Entscheidungen über die Aufnahme neuer Stoffe in deren Anhänge in die Zuständigkeit der Union fallen.