Erwägungsgrund 9 32024D0832
Alle vom Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit (im Folgenden „ECDD“) überprüften und von der WHO zur Aufnahme in die Anhänge empfohlenen Stoffe werden nach der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) als neue psychoaktive Substanzen beobachtet.