Erwägungsgrund 23 32024R1735
Um die Komplexität zu verringern und die Effizienz und Transparenz des Genehmigungsverfahrens zu erhöhen, sollten Projektträger von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich Projektträgern von strategischen Projekten, mit einer zentralen Kontaktstelle interagieren können, die für die Vereinfachung und Koordinierung des gesamten Genehmigungsverfahrens zuständig ist. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten eine oder mehrere zentrale Kontaktstellen einrichten oder benennen, wobei sicherzustellen ist, dass die Projektträger nur mit einer einzigen Kontaktstelle interagieren müssen. Die Entscheidung, ob eine zentrale Kontaktstelle auch eine Behörde ist, die Genehmigungsentscheidungen trifft, sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Die Mitgliedstaaten sollten ihren zentralen Kontaktstellen und allen Behörden, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind, ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stellen, damit diese ihre Zuständigkeiten wirksam wahrnehmen können.