Erwägungsgrund 2 32025D1734
In Bezug auf den Euro als Währung nehmen die Zentralbanken des Eurosystems gemeinsam die Funktion der emittierenden Zentralbank in Bezug auf CCPs wahr. In Anbetracht dieser Funktion werden Anforderungen hinsichtlich der Schutzvorkehrungen in Bezug auf finanzielle Solidität und solides Liquiditätsrisikomanagement, die von zugelassenen CCPs erfüllt werden müssen, sowie die Methode zur Bewertung der Erfüllung dieser Anforderungen eingeführt.