Erwägungsgrund 18 32021R0023
Um ausfallende CCPs wirksam handhaben zu können, sollten die zuständigen Behörden befugt sein, CCPs vorbereitende Maßnahmen aufzuerlegen. Für die in den Sanierungsplänen festzuhaltenden Inhalte und Informationen sollte ein Mindeststandard festgelegt werden, um zu gewährleisten, dass alle CCPs in der Union für den Fall, dass sie in eine finanzielle Stresssituation geraten, über ausreichend detaillierte Sanierungspläne verfügen. Ein derartiger Sanierungsplan sollte ein angemessenes Spektrum an Szenarien in Betracht ziehen, bei dem sowohl systemische als auch spezifische Belastungen der CCP vorgesehen werden, die seine Existenzfähigkeit gefährden würden, und bei dem auch die potenziellen Auswirkungen einer Ansteckung im Rahmen einer Krise — sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend — berücksichtigt werden. Die Szenarien sollten strenger sein als jene, die für die regelmäßigen Stresstests nach Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verwendet werden, müssen jedoch plausibel bleiben. Der Sanierungsplan sollte ein breites Spektrum an Szenarien abdecken, einschließlich Szenarien, die sich aus Ausfallereignissen, Nichtausfallereignissen und einer Kombination aus beiden ergeben; der Sanierungsplan sollte umfassende Vorkehrungen für die Wiederherstellung eines „Matched Book“, für die vollständige Zuweisung von Verlusten aus dem Ausfall eines Clearingmitglieds und für eine angemessene Absorptionsfähigkeit in Bezug auf alle anderen Arten von Verlusten enthalten. In den Sanierungsplänen sollte zwischen verschiedenen Arten von Nichtausfallereignissen unterschieden werden. Der Sanierungsplan sollte Teil der Betriebsvorschriften der CCP und vertraglich mit den Clearingmitgliedern vereinbart sein. Diese Betriebsvorschriften sollten außerdem Bestimmungen enthalten, um die Durchsetzbarkeit der im Sanierungsplan dargelegten Sanierungsmaßnahmen in allen Szenarien sicherzustellen. In den Sanierungsplänen sollten weder außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln vorausgesetzt noch die Steuerzahler einem Verlustrisiko ausgesetzt werden.