Erwägungsgrund 10 32025D2254
Die Kernziele der Union für 2030 wurden von den Staats- und Regierungschefs auf dem Sozialgipfel von Porto und vom Europäischen Rat vom Juni 2021 begrüßt. Zusammen mit dem sozialpolitischen Scoreboard tragen sie dazu bei, die Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte als Teil des Prozesses der Koordinierung der Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters zu überwachen. Zusätzlich wurden die Mitgliedstaaten beim Sozialgipfel von Porto aufgefordert, ehrgeizige nationale Ziele festzulegen, die unter gebührender Berücksichtigung der Ausgangslage der einzelnen Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag zur Verwirklichung der Kernziele der Union für 2030 leisten sollten. Die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Kernziele der Union und der nationalen Ziele für 2030 werden in dem vom Rat im März 2025 angenommenen gemeinsamen Beschäftigungsbericht (im Folgenden „gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2025“) überwacht und in die Überwachungsinstrumente für das Europäische Semester integriert. Seit seiner Ausgabe aus dem Jahr 2024 enthält der gemeinsame Beschäftigungsbericht eine „erste Phase der Länderanalyse“ in Bezug auf potenzielle Risiken für die soziale Aufwärtskonvergenz im Einklang mit dem Rahmen für soziale Konvergenz, in der Mitgliedstaaten mit potenziellen Risiken ermittelt werden, was zu einer tiefer gehenden „zweiten Phase“ der Analyse führt. Im gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2025 wurden zunächst zehn Mitgliedstaaten genannt, und die Schlussfolgerung der tiefer gehenden Analyse zeigte, dass sich die allgemeinen Herausforderungen nicht bei allen von ihnen bestätigten.