Erwägungsgrund 3 32025D2254
Die Union hat wirtschafts- und beschäftigungspolitische Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Als Teile dieser Instrumente bilden die im Anhang des Beschlusses (EU) 2024/3134 des Rates festgelegten Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (im Folgenden „beschäftigungspolitische Leitlinien“) zusammen mit den in der Empfehlung (EU) 2015/1184 des Rates genannten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union die integrierten Leitlinien. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollen als Richtschnur für die Umsetzung der Politik in den Mitgliedstaaten und in der Union dienen und spiegeln die gegenseitige Abhängigkeit zwischen den Mitgliedstaaten wider. Die entsprechenden koordinierten Strategien und Reformen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene ergeben zusammen einen angemessenen Mix aus nachhaltigen wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen, die positive Ausstrahlungseffekte für die Arbeitsmärkte und die Gesellschaft insgesamt entfalten, die wirtschaftliche und soziale Resilienz stärken und den mittel- und längerfristigen Herausforderungen, darunter die Notwendigkeit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Unsicherheit in Bezug auf die globale Handelspolitik sowie die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der breitere geopolitische Kontext, wirksam begegnen.