Erwägungsgrund 7 32025D2254
Der Klimawandel und andere umweltbezogene Herausforderungen, die Notwendigkeit, einen gerechten grünen Wandel sicherzustellen, Energieunabhängigkeit und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Industrien, technologische Souveränität, die Notwendigkeit der Erhöhung der Verteidigungsausgaben und der Gewährleistung der offenen strategischen Autonomie Europas sowie der demografische Wandel und die Entwicklung der Digitalisierung, einschließlich der künstlichen Intelligenz, des algorithmischen Managements, der Plattformwirtschaft und der Telearbeit, verändern die Volkswirtschaften und Gesellschaften in der Union tiefgreifend. Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, um diese strukturellen Entwicklungen wirksam und proaktiv anzugehen und die bestehenden Systeme je nach Bedarf anzupassen, wobei die enge Verflechtung der Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte sowie der einschlägigen politischen Strategien der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist. Dies erfordert abgestimmte, ehrgeizige und wirksame politische Maßnahmen sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene unter Anerkennung der Rolle der Sozialpartner, wobei diese Maßnahmen mit dem AEUV und den Bestimmungen der Union über die wirtschaftspolitische Steuerung im Einklang stehen und der Europäischen Säule sozialer Rechte Rechnung tragen müssen. Diese politischen Maßnahmen sollten eine Ankurbelung nachhaltiger Investitionen in allen Regionen der Union, eine erneuerte Verpflichtung zu angemessen gestaffelten Reformen und Investitionen zur Stärkung eines nachhaltigen und inklusiven Wirtschaftswachstums, Kompetenzen, die Förderung hochwertiger Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, faire Arbeitsbedingungen, den sozialen und territorialen Zusammenhalt, die sozioökonomische Aufwärtskonvergenz, Resilienz sowie die Wahrnehmung haushaltspolitischer Verantwortung einschließen. Die Unterstützung sollte aus bestehenden Finanzierungsprogrammen der Union gewährt werden, insbesondere aus der durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Aufbau- und Resilienzfazilität und den kohäsionspolitischen Fonds, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Europäischen Sozialfonds Plus, des durch die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelten Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des mit der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Klima-Sozialfonds sowie des durch die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Fonds für einen gerechten Übergang. Die politischen Maßnahmen sollten sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite ansetzen und die wirtschaftlichen, ökologischen, beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen berücksichtigen.