Erwägungsgrund 12 32025D2254
Reformen des Arbeitsmarktes, einschließlich nationaler Lohnfestsetzungsmechanismen, sollten den einzelstaatlichen Gepflogenheiten des sozialen Dialogs und Tarifverhandlungen sowie der Autonomie der Sozialpartner Rechnung tragen, damit gerechte Löhne sichergestellt werden, die — auch im Ruhestand — einen angemessenen Lebensstandard und ein nachhaltiges Wachstum sowie sozioökonomische Aufwärtskonvergenz ermöglichen. Diese Reformen sollten eine umfassende Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren vorsehen, einschließlich Verbesserungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Förderung hochwertiger Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, Demokratie am Arbeitsplatz, Geschlechtergleichstellung, Verhütung und Verminderung von Erwerbstätigenarmut, hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen, öffentliche Gesundheit, sozialer Schutz und soziale Inklusion, demografischer Wandel und Förderung von Zusatzrenten sowie Realeinkommen. Die Bedeutung des sozialen Dialogs für die Bewältigung der Herausforderungen in der Arbeitswelt, einschließlich des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels, wurde auf dem Gipfeltreffen in Val Duchesse 2024 und in dem im März 2025 unterzeichneten Pakt für den europäischen sozialen Dialog erneut bekräftigt.