Erwägungsgrund 11 32025D2254
Nach der russischen Invasion der Ukraine hat der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 die Handlungen Russlands verurteilt, die die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt gefährden, und seine Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung bekundet sowie unterstrichen, dass Russland gegen das Völkerrecht und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstößt. Im derzeitigen Kontext bietet der vorübergehende Schutz, wie er Vertriebenen aus der Ukraine durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates, verlängert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1836 des Rates, gewährt wird, Hilfe in der Union und ermöglicht es ihnen, in der gesamten Union Mindestrechte in Anspruch zu nehmen, die ein angemessenes Schutzniveau bieten. Durch die Teilnahme an den Arbeitsmärkten der Union können Vertriebene aus der Ukraine weiterhin zur Stärkung der Wirtschaft der Union und zur Unterstützung ihres Landes und der Menschen dort beitragen. In der Zukunft werden sie durch die erworbenen Erfahrungen und Kompetenzen einen Beitrag zum Wiederaufbau der Ukraine leisten können. Für unbegleitete Kinder und Jugendliche begründet der vorübergehende Schutz das Recht auf gesetzliche Vormundschaft und auf Betreuung und Schulbildung. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin die Sozialpartner in die Gestaltung, Umsetzung und Bewertung politischer Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung und Kompetenzen, einschließlich der Anerkennung von Qualifikationen der Vertriebenen aus der Ukraine, einbeziehen. Was die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Produktionskapazitäten betrifft, spielen die Sozialpartner eine Schlüsselrolle bei der Abmilderung der Auswirkungen dieses Krieges.