Erwägungsgrund 16 32025D2254
Die integrierten Leitlinien sollten als Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen dienen, die der Rat an die Mitgliedstaaten richtet. Die Mitgliedstaaten sollten den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere Unionsfonds, einschließlich des Klima-Sozialfonds, des Fonds für einen gerechten Übergang und InvestEU, die mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurden, und des Instruments für technische Unterstützung, in vollem Umfang nutzen, um hochwertige Beschäftigung und soziale Investitionen zu fördern, Armut und soziale Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen, Barrierefreiheit und Inklusion zu gewährleisten und Möglichkeiten der Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte, lebenslanges Lernen und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für alle, einschließlich digitaler Kompetenzen und Qualifikationen, zu fördern mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger mit den Kenntnissen und Fähigkeiten auszustatten, die in einer digitalen, grünen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft erforderlich sind. Die mit der Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten Änderungen und die Mitteilung der Kommission „Eine modernisierte Kohäsionspolitik: Die Halbzeitüberprüfung“ zielen darauf ab, die Unterstützung auf neue strategische Prioritäten auszurichten, unter anderem um dem Fachkräftemangel in bestimmten Sektoren wie der Entwicklung und Herstellung kritischer Technologien, der Verteidigungsindustrie und den von der Dekarbonisierung und dem grünen und dem digitalen Wandel betroffenen Sektoren zu begegnen. Die Mitgliedstaaten sollen auch den mit der Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer in vollem Umfang nutzen, um Arbeitnehmer zu unterstützen, die wegen größerer Umstrukturierungsmaßnahmen, wie sozioökonomischer Übergangsprozesse aufgrund globaler Entwicklungen, oder wegen technologischer und ökologischer Veränderungen ihren Arbeitsplatz entlassen wurden. Auch wenn sich die integrierten Leitlinien an die Mitgliedstaaten und an die Union richten, sollten sie in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und unter enger Einbeziehung von nationalen Parlamenten sowie Sozialpartnern und Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden.