Beschluss (EU) 2025/2307 des Rates vom 13. Oktober 2025 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Durch die zeitnahe Unterzeichnung des Übereinkommens durch die Union wird ferner sichergestellt, dass die Union frühzeitig ein Mitspracherecht bei der Umsetzung dieses neuen globalen Rahmens für die Bekämpfung der Cyberkriminalität erhält.
Erwägungsgrund 16 32025D2307
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