Beschluss (EU) 2025/2307 des Rates vom 13. Oktober 2025 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Mit dem Übereinkommen wird eine begrenzte Zahl klar definierter Straftatbestände harmonisiert, gleichzeitig jedoch den Vertragsstaaten die notwendige Flexibilität geboten, um eine Kriminalisierung legitimen Verhaltens zu vermeiden.
Erwägungsgrund 5 32025D2307
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