Erwägungsgrund 8 32025D2307
Das Übereinkommen sieht solide Menschenrechtsgarantien vor und schließt jede Auslegung aus, die zur Unterdrückung von Menschenrechten oder Grundfreiheiten, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung, der Gewissensfreiheit, der Meinungsfreiheit, der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Vereinigungsfreiheit, führen würde. Mit diesen Garantien wird auch gewährleistet, dass eine internationale Zusammenarbeit abgelehnt werden kann, wenn diese internationale Zusammenarbeit gegen innerstaatliche Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten verstoßen würde oder eine solche Ablehnung erforderlich wäre, um jede Form von Diskriminierung zu vermeiden.