Beschluss (EU) 2025/2307 des Rates vom 13. Oktober 2025 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Das Übereinkommen steht auch mit den Zielen der Union zum Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Grundrechte nach Artikel 16 AEUV und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) im Einklang.
Erwägungsgrund 7 32025D2307
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