Art. 8 32025D0703
Überprüfung dieses Beschlusses
Der Gemischte CETA-Ausschuss kann das Funktionieren dieses Beschlusses, einschließlich der in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 7 Absatz 2 dieses Beschlusses genannten Erwägungen, regelmäßig überprüfen, andere Entwicklungen im Hinblick auf die Verbesserung der Fähigkeit natürlicher Personen oder kleiner und mittlerer Unternehmen, an den Chancen, die durch internationale Handels- und Investitionstätigkeiten geschaffen werden, Anteil zu haben und von diesen zu profitieren, in Betracht ziehen und diesen Beschluss gegebenenfalls ändern.