Art. 2 32025D0906
Die von Deutschland unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig durchgeführte Kapitalzuführung von 2015 in Höhe von 64,8 Mio. EUR ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die von Deutschland unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig durchgeführte Kapitalzuführung von 2015 in Höhe von 64,8 Mio. EUR ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.