Erwägungsgrund 3 32026D1132
Das Protokoll steht mit den Sicherheitszielen der Union gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) im Einklang, insbesondere durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit bei der Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität, einschließlich des Terrorismus.