Erwägungsgrund 6 32026D1132
Die geänderte Begriffsbestimmung soll sowohl für die Verhütung des Terrorismus und seiner negativen Auswirkungen als auch für die internationale Zusammenarbeit, einschließlich der justiziellen Zusammenarbeit, für die Rechtshilfe und für Auslieferungsersuchen zwischen den Staaten, die Vertragsparteien des Protokolls und des Übereinkommens sind, einen erheblichen zusätzlichen Nutzen bieten.