Erwägungsgrund 4 32026D1132
Mit dem Protokoll wird das Übereinkommen geändert, indem die Bestimmung des Begriffs „terroristische Straftat“ gemäß Artikel 1 des Übereinkommens geändert wird (im Folgenden „geänderte Begriffsbestimmung“).
Mit dem Protokoll wird das Übereinkommen geändert, indem die Bestimmung des Begriffs „terroristische Straftat“ gemäß Artikel 1 des Übereinkommens geändert wird (im Folgenden „geänderte Begriffsbestimmung“).