Beschluss (EU) 2026/1303 des Rates vom 4. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr hinsichtlich der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen, der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Güterwagen“ und zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Annahme eines Einheitlichen Formats für Zertifikate und zur Änderung der Einheitlichen Technischen Vorschriften zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 20 § 1 Buchstabe b des COTIF in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 der Einheitlichen Rechtsvorschriften für die Verbindlicherklärung technischer Normen und für die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Eisenbahnmaterial, das zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmt ist (ER APTU), in Anhang F des COTIF ist der CTE u. a. für die Annahme oder Änderung der Einheitlichen technischen Vorschriften (ETV) für die Teilsysteme „Fahrzeuge — Güterwagen“ (ETV WAG), „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“ (ETV LOC&PAS) und „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ (ETV TAF) zuständig.
Erwägungsgrund 4 32026D1303
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