Erwägungsgrund 8 32026D1303
Ziel der vorgeschlagenen Beschlüsse ist es, die Geschäftsordnung des CTE zu überarbeiten, um sie an die Geschäftsordnungen anderer OTIF-Organe anzugleichen, die ETV WAG und ETV LOC&PAS an die Durchführungsverordnungen (EU) 2025/2064 bzw. (EU) 2025/675 der Kommission anzugleichen, eine neue Anlage C der ER ATMF über ein Einheitliches Format für Zertifikate anzunehmen und gleichzeitig seine Kompatibilität mit Fahrzeugeinstellungs- und Fahrzeugtypregistern sicherzustellen, die nach den Unions- und OTIF-Vorschriften, insbesondere den jüngsten Änderungen der Durchführungsbeschlüsse 2011/665/EU und 2018/1614 der Kommission, eingerichtet wurden, und die Verweise auf die in Anlage I der ETV TAF aufgeführten technischen Dokumente der Eisenbahnagentur der Europäischen Union anzugleichen.