Erwägungsgrund 11 32026D1303
Der vorgesehene Beschluss zur Annahme einer neuen Anlage C der ER ATMF über ein Einheitliches Format für Zertifikate ist nicht vollständig mit dem Recht und den strategischen Zielen der Union vereinbar. Zum Beispiel führt die Verwendung des Begriffs „Zertifikat“ zu Verwirrung, da er im Rahmen der Union und des COTIF für unterschiedliche Zwecke verwendet wird. Angesichts des Umfangs der Änderungen des vorgesehenen Beschlusses, die erforderlich wären, um die Angleichung an das einschlägige Unionsrecht zu gewährleisten, sollte die Union die Annahme des vorgesehenen Beschlusses ablehnen und die ständige Arbeitsgruppe des CTE (WG TECH) um weitere Arbeiten in dieser Angelegenheit ersuchen, um die Angleichung der neuen Anlage C der ER ATMF über ein Einheitliches Format für Zertifikate an das einschlägige Unionsrecht zu gewährleisten —