Beschluss (EU) 2026/1303 des Rates vom 4. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr hinsichtlich der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen, der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Güterwagen“ und zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Annahme eines Einheitlichen Formats für Zertifikate und zur Änderung der Einheitlichen Technischen Vorschriften zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ zu vertretenden Standpunkt
Da die vorgeschlagenen Beschlüsse für die Union nach Artikel 35 § § 3 und 4 des COTIF, Artikel 6 § 1 ER APTU und Artikel 21 § 1 ER ATMF rechtsverbindlich sein werden, ist es angezeigt, den im Namen der Union im CTE zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 7 32026D1303
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