Erwägungsgrund 10 32026D1303
Die vorgesehenen Beschlüsse zur Überarbeitung der ETV WAG, der ETV LOC&PAS und der Anlage I der ETV TAF stimmen weitgehend mit dem Recht und den strategischen Zielen der Union überein und tragen zur Angleichung der OTIF-Regeln an die entsprechenden Bestimmungen des Unionsrechts bei. Einige der vom OTIF-Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen sollten jedoch weiter an das einschlägige Unionsrecht angeglichen werden. Die Union sollte daher Änderungen an den vorgesehenen OTIF-Beschlüssen vorschlagen, um die Angleichung an das einschlägige Unionsrecht sicherzustellen. Die Union sollte daher die Annahme der vorgesehenen Beschlüsse unter der Bedingung unterstützen, dass diese Änderungen aufgenommen werden.