Beschluss (EU) 2026/1303 des Rates vom 4. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung des Fachausschusses für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr hinsichtlich der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Fachausschusses für technische Fragen, der Überarbeitung der Einheitlichen technischen Vorschriften zum Teilsystem „Fahrzeuge — Güterwagen“ und zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“, zur Annahme eines Einheitlichen Formats für Zertifikate und zur Änderung der Einheitlichen Technischen Vorschriften zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 20 § 1 Buchstabe e des COTIF in Verbindung mit Artikel 21 § 1 der Einheitlichen Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF), in Anhang G des Übereinkommens ist der CTE unter anderem für die Annahme von Anlagen zu diesem Anhang, einschließlich einer Anlage über ein Einheitliches Format für Zertifikate, zuständig.
Erwägungsgrund 5 32026D1303
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