Erwägungsgrund 9 32026D1303
Die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung des CTE beruhen auf den Empfehlungen des OTIF-Ad-hoc-Ausschusses für Rechtsfragen und internationale Zusammenarbeit und gewährleisten eine weitere Angleichung und Kohärenz der Verfahren der CTE und anderer OTIF-Organe. Die Regeln über die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen vor den Tagungen des CTE sehen jedoch nach wie vor sehr kurze Fristen vor, die möglicherweise nicht ausreichen können, um die erforderlichen internen Verfahren für den Erlass eines Beschlusses auf Unionsebene durchführen zu können. Während die in Aussicht genommenen Änderungen der Geschäftsordnung des CTE unterstützt werden sollten, sollte die Union auch vorschlagen, die Frist für die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen vor den Tagungen des CTE zu verlängern, um die rechtzeitige Ausarbeitung und Annahme der Standpunkte der Union zu ermöglichen.