Erwägungsgrund 5 32026D1407
Die humanitäre Krise, die durch die grundlose und ungerechtfertigte, groß angelegte Invasion der Ukraine ausgelöst wurde, dauert nach wie vor an, und die Menschen, die vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, sowie diejenigen, die in der Ukraine bleiben, könnten auf Hilfe angewiesen sein. Diese instabile Lage hat nicht nur für die Ukraine, sondern auch für bestimmte Mitgliedstaaten erhebliche Folgen. Es handelt sich somit um eine Katastrophe, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berührt, im Sinne von Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/132/EG.