Beschluss (EU) 2026/1407 der Kommission vom 26. Juni 2026 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 4366) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Angesichts der Herausforderungen, mit denen Litauen konfrontiert ist, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für ab dem 1. Januar 2026 getätigte Einfuhren gelten. Die Befreiung sollte bis zum 31. März 2026 gelten.
Erwägungsgrund 9 32026D1407
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