Erwägungsgrund 8 32026D1407
Um die Einhaltung der in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen zu gewährleisten, Unregelmäßigkeiten zu verhindern und die finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten zu schützen, sollte Litauen die Anwendung von Risikomanagement- und einschlägigen Zollkontrollmaßnahmen bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr sowie bei der Verwendung und anschließenden Weitergabe der von Eingangsabgaben bzw. der Mehrwertsteuer befreiten Gegenstände an die Ukraine sicherstellen. Die Kommission sollte über die getroffenen Maßnahmen innerhalb der in diesem Beschluss festgelegten Frist informiert werden.