Erwägungsgrund 7 32026D1407
Damit die Einfuhren der von den Eingangsabgaben oder der Mehrwertsteuer befreiten Gegenstände überwacht werden können, sollte Litauen die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen in welchem Wert für die kostenlose Verteilung an oder Bereitstellung für vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen es zur Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer zugelassen hat, welche Organisationen es für die Verteilung oder Bereitstellung dieser Gegenstände anerkannt und welche Maßnahmen es getroffen hat, um zu verhindern, dass die Gegenstände für andere Zwecke als für die Deckung des Bedarfs der vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehenden Personen verwendet werden.