Beschluss (EU) 2026/571 des Rates vom 16. März 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Vorbereitungskommission und auf der ersten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Soweit der Gegenstand der Verhandlungen in die Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten fällt, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten während der Verhandlungen eng zusammenarbeiten, um die einheitliche Vertretung der Union und ihrer Mitgliedstaaten nach außen zu gewährleisten —
Erwägungsgrund 11 32026D0571
Erwägungsgrund 11 32026D0571Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen