Erwägungsgrund 5 32026D0571
In ihrer am 24. April 2024 angenommenen Resolution 78/272 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN- Generalversammlung“), eine Vorbereitungskommission (im Folgenden „Vorbereitungskommission“) einzusetzen, um das Inkrafttreten des Übereinkommens und die Einberufung der ersten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens vorzubereiten, nach deren Abschluss die Vorbereitungskommission aufgelöst werden soll.