Art. 14 32026D0894
Die EUPM Armenia verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten in Einklang mit der gemäß ihrem Mandat erfolgten strategischen und operativen Beratung nach Artikel 2. Die EUPM Armenia unterstützt und berät gegebenenfalls bei Projekten, die von Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter deren Verantwortung in für die EUPM Armenia relevanten Bereichen durchgeführt werden und den Zielen der Mission förderlich sind.
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist die EUPM Armenia befugt, für die Durchführung ausgewählter Projekte, die die sonstigen Maßnahmen der EUPM Armenia in kohärenter Weise ergänzen, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, wenn das Projekt Die EUPM Armenia schließt eine Vereinbarung mit den beitragenden Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter geregelt werden, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUPM Armenia bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind. Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter gegenüber den beitragenden Staaten für Handlungen oder Unterlassungen der EUPM Armenia bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel.
im Finanzbogen zu dem vorliegenden Beschluss vorgesehen ist oder
im Verlauf der Mission durch eine vom Missionsleiter beantragte Änderung des Finanzbogens aufgenommen wird.
Finanzbeiträge von Drittstaaten zur Projektzelle bedürfen der Annahme durch das PSK.