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Archivierung ist die Übernahme von angebotenen (§ 26) und als archivwürdig bewerteten Unterlagen in das nach Absatz 2 zuständige Archiv zur dauerhaften Verwahrung gemäß den Bestimmungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen. Über die Archivwürdigkeit entscheidet das nach Absatz 2 zuständige Archiv.
Zuständiges Archiv für die vor dem 1. Januar 1948 entstandenen Unterlagen des Liegenschaftskatasters ist das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, für die seit dem 1. Januar 1948 entstandenen Unterlagen des Liegenschaftskatasters das jeweilige Archiv des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt. Abweichende Regelungen können im gegenseitigen Einvernehmen nach § 4 Absatz 5 Satz 4 bis 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen vereinbart werden. Für die durch die zuständigen Landesbehörden aufzubewahrenden Unterlagen des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung ist das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen zuständig.
Bei elektronisch gespeicherten Unterlagen ist die Form der Übermittlung vorab zwischen der anbietenden Stelle und dem zuständigen Archiv festzulegen.
Die jeweilige Katasterbehörde ist nach § 6 Absatz 4 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen berechtigt, die an das zuständige Archiv übergebenen Unterlagen (§ 25 Absatz 1) jederzeit zu nutzen. Die Nutzung der an das zuständige Archiv abgegebenen Unterlagen durch Dritte richtet sich nach den Bestimmungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen und der für das zuständige Archiv geltenden Benutzungsordnung oder Archivsatzung. Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Archive sind Einrichtungen öffentlicher Stellen (öffentliche Archive) und anderer Träger. Für die hoheitlichen Aufgaben der in § 1 des Archivgesetzes…
im Einvernehmen mit dem für das Archivwesen zuständigen Ministerium die Form und das Verfahren der Abgabe archivwürdiger Katasterdokumente und periodischer…
Öffentliche Archive im Sinne des § 7 Abs. 3 Personenstandsgesetz sind die für kommunales Archivgut nach § 10 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung…
Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen ist eine Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich der für das Archivwesen zuständigen obersten Landesbehörde.
Anträge nach § 7 Absatz 6 des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen sind mit genauer Bezeichnung des Themas der Arbeit, detaillierter Angabe des in Frage kommenden…
Vor einer Löschung oder Vernichtung ist ein Anbieten für eine Übernahme durch das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen gemäß § 4 Absatz 1 des Archivgesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.